Inhaltsverzeichnis

Lfg. 3/12
8031 Behrend, Stefan
Abfall- und chemikalienrechtliche Grundlagen zur Bezeichnung von Abfällen und zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit
Waste and chemical legal basis for the description of waste and waste classification by hazardousness
 
Die Abfalldeklaration gehört zu den Grundpflichten eines Abfallerzeugers, an die Rechtsfolgen geknüpft sind. Die Europäische Abfallrahmenrichtlinie und das Europäische Abfallverzeichnis bestimmen die Grundlagen für die Bezeichnung von Abfällen und ihre Einstufung. Die Anwendung dieser Rechtsvorschriften setzt zunächst die Abfalldefinition voraus. Für die Einstufung von Abfällen als gefährlich ist entscheidend, ob mindestens eine von 15 gefahrenrelevanten Abfalleigenschaften erfüllt ist. Einige dieser Abfalleigenschaften sind mit Grenzwerten untersetzt, die der Europäischen Stoffrichtlinie und der Zubereitungsrichtlinie entlehnt sind. Da das Europäische Chemikalienrecht in den letzten Jahren weitreichende Änderungen erfahren hat, ist auch eine Harmonisierung der gefahrenrelevanten Abfalleigenschaften und der Grenzwerte im Abfallrecht zu erwarten. Außerdem wird das Europäische Abfallverzeichnis derzeit inhaltlich fortgeschrieben. Bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen sind neben der Deklaration von Abfällen nach dem Europäischen Abfallverzeichnis auch die Codes der grünen und gelben Liste nach der EG-Abfallverbringungsverordnung zu beachten, die ihre Grundlage im Basler Übereinkommen haben.
 
The declaration of wastes belongs to the basic duties of all waste generators and leads to the consideration of further legislative duties. The European Waste Framework Directive and the European List of Waste determine the rules how to describe and to classify wastes. The enforcement of this legislation requires that the waste definition applies. A waste has to be classified as hazardous if the waste displays at least one of 15 hazardous properties of waste. Some of these hazardous properties of waste are connected to threshold values which are regulated in the European Directives on Substances and on Preparations. The European chemicals’ legislation has been changed during the last years, so it is expected that the hazardous waste properties and the derived limit values in the waste legislation will be harmonized as well. Furthermore, the European List of Waste is currently subject of an amendment. Besides the waste declaration according to the European List of Waste, the codes of green and amber list according to the European Waste Shipment Regulation – respective to the Basel Convention – have to be taken in case of transboundary shipments of waste.

Waste, hazardous – Waste declaration – Chemicals‘ legislation – Waste classification by hazardousness – Waste shipment –
 Sachworte: Abfälle, gefährlicheAbfallrechtAbfallverbringungChemikalienrecht
 
   
Abfall- und chemikalienrechtliche Grundlagen zur Bezeichnung von Abfällen und zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit
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