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Lfg. 6/08
0148.01 Baron, Mechthild; Faulstich, Martin
Abfallwirtschaft in Deutschland 2008
 
Mit dem Ende der Ablagerung nicht vorbehandelter Abfälle am 1. Juni 2005 ist die Abfallwirtschaft in Deutschland der Reduzierung der Umweltbeeinträchtigungen durch Abfallentsorgung ein großes Stück näher gerückt. Dennoch besteht in Einzelbereichen weiterer Handlungsbedarf. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen gibt in seinem Umweltgutachten 2008 u. a. Empfehlungen für die Bereiche

– mechanisch-biologische Abfallbehandlung
– Behandlung organischer Restmassen (Klärschlamm, Bioabfall, Wirtschaftsdünger und Gärreste)
– Getrenntsammlung von Abfällen
– Entsorgung von Altfahrzeugen und Elektro-/Elektronikaltgeräten.

Zweifellos hat die Abfallwirtschaft in Deutschland einen bedeutenden Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Eine signifikante Reduktion der Stoffströme in der Volkswirtschaft ist jedoch nicht gelungen. Dazu sind Abfallwirtschaft und Abfallrecht auch nicht geeignet und sollten auch nicht in diesem Sinne instrumentalisiert werden. Der Ressourcenverbrauch eines Industriestaates wie Deutschland kann nur durch Maßnahmen im Hinblick auf die Produktion sowie Produktdesign und -nutzung nachhaltig reduziert werden.
 Sachworte: AbfallaufkommenAbfallbehandlung, -behandlungsanlagenAbfälle, festeAbfallpolitikAbfallwirtschaftAltfahrzeuge und AltreifenBioabfall, BioabfälleBiomasse, BiomasseabfälleElektro-, Elektronikaltgeräte (WEEE)Klärschlamm, SchlammMechanisch-biologische Abfallbehandlung, -behandlungsanlagen (MBA)Sammlung, getrennteUmweltgutachtenUmweltpolitik
 
   
Abfallwirtschaft in Deutschland 2008
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