Der Beitrag begründet die Auffassung der Autoren, dass aus rechtlichen Gründen und aus Gründen des Klimaschutzes Bioabfall-Vergärungsanlagen mit einer Abgasreinigungstechnik auszustatten sind, die die Restemissionen an Methan bzw. TOC unterhalb der Grenzwerte der TA Luft senkt. Der Beitrag zeigt die technischen Möglichkeiten auf, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Die Technik ist allgemein verfügbar und ist auch in anderen Anwendungen, wie dargestellt, als Stand der Technik zu bezeichnen. Im Einsatzbereich Vergärungsanlagen würde sie zudem den klimabezogenen Ertrag der Anlagen deutlich verbessern. Sofern die Möglichkeiten einer Abgasmitverbrennung etwa in einem nahe gelegenen Kraftwerk nicht gegeben sind, sollte die Anlagenplanung (Abgasführung) mindestens so ausgelegt werden, dass eine Kreislaufführung für eine TA Luft-konforme Abgasbehandlung nachgerüstet werden kann, um den Abgasteilstrom, der in einer RTO behandelt werden muss, zu minimieren und so die Kosten der Abgasbehandlung zu begrenzen. |