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Lfg. 5/04
2860 Freund, Edgar
Nach der Feststellung von Landbell – Verpackungsentsorgung im Bundesland Hessen
 
Das Hessische Umweltministerium hat am 5.08.2003 auf Antrag der Landbell AG vom 28.06.2000 durch Bescheid festgestellt, dass das von der Landbell AG, Mainz beantragte System nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung (VerpackV) für die Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Weißblech, Aluminium, Papier, Pappe, Karton und Glas sowie für Verbunde flächendeckend in Hessen eingerichtet ist. Zugleich wurde die sofortige Vollziehung dieser Feststellung angeordnet. Mit dieser Entscheidung konnte ein komplexes, fast 5 Jahre andauerndes Verwaltungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Nachdem dieser Bescheid inzwischen rechtskräftig geworden ist gibt es in Hessen neben der DSD AG ein Zweites duales System für die haushaltsnahe Einsammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.
 Sachworte: Duale SystemeHessenVerpackung, Verpackungsabfall
 
   
Nach der Feststellung von Landbell – Verpackungsentsorgung im Bundesland Hessen
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