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Abfallwirtschaft / Bund
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)
Vom 25. Juni 2009, BGBl. I S. 1582, zuletzt geändert am 16. November 2011, BGBl. I S. 2224
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine VorschriftenAbschnitt 2
Vertrieb und Rücknahme von Batterien§ 4 Anzeigepflichten der Hersteller
§ 5 Rücknahmepflichten der Hersteller
§ 6 Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien
§ 7 Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
§ 8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
§ 12 Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter
§ 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Abschnitt 3
Kennzeichnung, HinweispflichtenAbschnitt 4
Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, VollzugAbschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
